Privatversicherte und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten in privater Praxis. Da jede private Versicherung unterschiedliche Bedingungen hat, sollten Sie sich jedoch vorher bei Ihrer Versicherung informieren, ob und in welchem Umfang Psychotherapie von Ihrer Versicherung übernommen wird. Nach den 5 probatorischen Sitzungen kann ein Antrag gestellt werden.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter werden die Kosten der Therapie in der Regel von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierfür kann nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt werden.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie auch selbst bezahlen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gruppentherapie
Aktuell befinde ich mich in der Weiterbildung zur Gruppenpsychotherapeutin, die ich an der Berliner FortbildungsAkademie absolviere. Im Rahmen der Weiterbildung ist es möglich Gruppentherapien über die Berliner FortbildungsAkademie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Wenden Sie sich bei Interesse gerne direkt an mich.
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